Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

 

– Die Inhalte im Einzelnen:

 

Für LKW-Fahrer:

Das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
muss eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
absolvieren sofern der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr beschäftigt ist.

Dies beinhaltet, dass ohne die beschleunigte Grundqualifizierung ab dem 10.09.2009
kein LKW zu gewerblichen Zwecken geführt werden darf.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorie (130 Stunden) und Praxis (10 Stunden) und einer anschließenden
Prüfung in Theorie (90 min) durch die IHK zu erwerben.

 

Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
  • Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std.
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std.
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Ladung 14 Std.
  • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr 10 Std.
  • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterverkehr 5 Std.